Nachdem ich bereits von der von mir gefundenen möglichen zukünftigen Gesetzeslücke berichtet habe, bin ich der Ganzen Sache noch einmal nachgegangen. Meine Aufmerksamkeit hatte nämlich folgender Text im Vorentwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (kurz BWIS) geweckt:
"Elektromagnetische Ausstrahlungen aus dem Inland dürfen nur erfasst und ausgewertet werden, soweit sie
nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Unterliegen sie diesem Geheimnis, gelten die Bestimmungen
betreffend die Überwachung des Post-und Fernmeldeverkehrs"
-Art. 14a Seite 3 Vorentwurf BWIS II-
Das würde nämlich heissen das alle elektromagnetischen Ausstrahlungen, die nicht dem Fernmeldegeheimnis unterstehen erfasst und ausgewertet werden dürften. Das heisst wiederum, das in Zukunft auch die Ausstrahlungen von Monitoren (Flach- und Röhrenbildschirme) erfasst und ausgewertet werden dürften, was wiederum bedeuten würde das die meisten Bildschirme in der Schweiz legal und ohne zusätzliche Bewilligung "abgehört" werden dürften, denn ein herkömmlicher Bildschirm strahlt genügend Informationen in die Luft und ins Stromnetz ab, das man auch in bis zu 1 Kilometer Entfernung den aktuellen Bildschirminhalt eines beliebigen Bildschirms ermitteln kann. Der abgefangene Bildschirminhalt ist zwar verschwommen, aber dargestellter Text kann man meistens noch lesen. Die Wege über die Der Bildschirm seine Informationen preisgibt sind in dieser Grafik skizziert:

Das Verfahren das diese Spionage beschreibt heisst Van-Eck-Phreaking, häufig wird auch der Begriff TEMPEST in diesem Zusammenhang verwendet. TEMPEST ist der Name eines Forschungsprogramm der NSA, dem wohl grössten Geheimdienst der Welt.
Laut Informationen von ARAMIS, dem schweizerischen Forschungsinformationssystem hat oder hatte die Schweiz auch ein TEMPEST-Programm, das wie folgt beschrieben ist, aber wohl genau auf dieses Verfahren zutrifft:
"Grundlagen auf dem Gebiet der Detektion und Verarbeitung von analogen und digitalen Signalen. Methoden der Informationsverarbeitung, der Analyse und des Nachweises von kompromittierenden Signalen."
Das schweizerische TEMPEST Projekt gehört übrigens zum VBS. Ich denke, dass es sich bei dieser Angelegenheit tatsächlich um eine Gesetzeslücke handelt und werde das Ganze weiterverfolgen. Den Vorentwurf von BWIS II und seine Erläuterung gibt es hier (EJPD) im PDF Format.
Kommentare
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Di, 25.09.2007 21:53
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